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Einblick in das neue Datenschutzgesetz (DSG) und dessen Implikationen auf Journaleinträge



Als Datenschutzverantwortlicher der Pupil AG ist es meine Aufgabe, unsere Schulen über die aktuellsten Datenschutzbestimmungen zu informieren und Tipps zum Umgang mit dem Datenschutz zu geben. Eine der neuesten Änderungen, die beachtet werden muss, ist das neue Datenschutzgesetz (DSG) bei uns in der Schweiz, welches seit dem 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz betrifft selbstverständlich auch PUPIL, unsere Schulmanagement-Software, welche von vielen Schulen in der Schweiz genutzt wird. In diesem Beitrag möchte ich auf die Bedeutung des DSG für die erfassten Journaleinträge für Lehrpersonen in PUPIL eingehen. Ich gehe in diesem Bericht nicht auf die kantonalen Datenschutzbestimmungen, welche in erster Linie für die Schule gelten, sondern auf den allgemeinen Teil des Bundes.


Unsere Schulmanagement-Software PUPIL ist eine ganzheitliche Lösung, die Lehrpersonen die Erfassung verschiedener Informationen ermöglicht, einschliesslich Journaleinträge für jeden Schüler. Diese Einträge beinhalten wichtige und besonders schützenswerte Informationen wie Anwesenheit, Verhalten und andere Beobachtungen, die für die Entwicklung des Schülers von Relevanz sind.


Die neue Interpretation der Datensammlung im DSG

Das neue DSG legt fest, dass personenbezogene Daten, die von Organisationen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, streng geschützt sein müssen. Dies bedeutet, dass Schulen und Lehrpersonen, die PUPIL verwenden, sicherstellen müssen, dass die Journaleinträge ordnungsgemäss geschützt und verarbeitet werden.


Gleichbehandlung von handgeschriebenen Notizzetteln und PUPIL- ournaleinträgen

Es ist wichtig zu betonen, dass das DSG keinen Unterschied zwischen handgeschriebenen Notizzetteln und digital erfassten Journaleinträgen macht. Beide Arten von Daten müssen gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass handgeschriebene Notizzettel, die personenbezogene Daten enthalten, genauso geschützt und verarbeitet werden müssen wie digitale Einträge im PUPIL-Journal.


Fazit

Es ist von grösster Bedeutung, dass Schulen und Lehrpersonen, die PUPIL verwenden, sich über die neuen Datenschutzbestimmungen im Klaren sind und entsprechende Massnahmen ergreifen, um die Einhaltung des DSG zu gewährleisten. Dies betrifft nicht nur die digitalen Journaleinträge, sondern auch handgeschriebene Notizzettel.

Ich empfehle Schulen und Lehrpersonen, regelmässige Schulungen zum Datenschutz zu absolvieren und geeignete Datenschutzrichtlinien und -verfahren zu implementieren. Zudem ist es wichtig, das PUPIL System regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass es den aktuellsten Datenschutzstandards entspricht.

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